ALLGEMEINE GEBRAUCHSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle mit Mola et Fils geschlossenen Transportverträge über den grenzüberschreitenden Transport von Gütern, den Umschlag und die Lagerung von Sendungen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften, insbesondere solche des französischen Handelsgesetzbuchs (HGB), des Übereinkommens über B. der Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR), das Montrealer Übereinkommen (MÜ) oder das Warschauer Abkommen (WA), diesen Bedingungen widersprechen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die Mola et Fils nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Mola et Fils unverbindlich, auch wenn Mola et Fils ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Der Abholort der Pakete ist die Adresse eines unserer Lagerhäuser in Lomé. Mola et Fils geht nicht von Haus zu Haus, um Pakete abzuholen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware versandbereit bei Mola et Fils bereitzustellen und sein Paket in einem unserer Lager in Togo abzugeben. Dabei trägt der Kunde die alleinige Verantwortung, die versendeten Waren so zu verpacken, dass sie für den Transport und die Lagerung geeignet sind.
Anmerkungen zur Verpackung, die eine besondere Handhabung der Ware erfordert, binden Mola et Fils nicht und entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, eine transportsichere und für die Lagerung geeignete Verpackung bereitzustellen.
Mola et Fils ist nicht verpflichtet, die Verpackung oder den Inhalt zu überprüfen, kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, wenn offensichtlich ist, dass diese nicht sicher für den Transport verpackt ist, oder wenn Zweifel am Inhalt der Ladung bestehen. Ebenso ist Mola et Fils von der Haftung befreit, soweit Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferzeit auf unzureichende Verpackung und Kennzeichnung seitens des Absenders zurückzuführen sind.
Auf Verlangen von Mola et Fils ist der Kunde verpflichtet, Mola et Fils Anweisungen für den Fall zu erteilen, dass eine Sendung nicht zugestellt wird. Mangels Weisung des Kunden ist Mola et Fils berechtigt, dem Kunden die für die vorübergehende Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Einfuhr bestimmter Waren unterliegt aufgrund ihrer sensiblen Natur Verkehrsbeschränkungen oder ist strengstens verboten.
Geld, Papiere mit Geldwert (Schecks, Wertpapiere, Wechsel, Sparkonten), Kreditkarten, Prepaidkarten und Telefonkarten).
Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Standuhren, echte Perlen, Edelsteine, Pelze, Kunstwerke, Gemälde, Antiquitäten, Medikamente.
lebende Tiere, menschliche und tierische Überreste, Organe und Leichenteile, Urnen
Waffen im Sinne togoischen Rechts, afrikanischer Staaten und Staaten der Europäischen Union, Munition sowie Waffen oder Waffenbestandteile, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Abgangs- oder Bestimmungslandes verstoßen.
Gefahrgüter, Abfälle im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie Sendungen aller Art, die Öl, Benzin, Schmierstoffe, Gasflaschen, Sauerstoff und Druckluft mit oder ohne Füllung, explosive Gegenstände enthalten.
Sämtliche Güter, die noch Flüssigkeiten enthalten (z. B. Motoren, Getriebe, Maschinen etc.) Auch Restflüssigkeiten der zu versendenden Güter müssen rückstandsfrei entsorgt werden.
Alle Waren, die gegen die Einfuhrbestimmungen, Embargolisten und Anti-Terror-Vorschriften des Ziellandes verstoßen.
Alle Güter, die selbst oder ihre Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen.
Temperaturempfindliche Produkte wie Musikinstrumente (Klaviere), Pflanzen, Früchte, verderbliche Lebensmittel.
Mola et Fils haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Ware in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Lieferung entstehen, es sei denn, der Schaden hätte durch die Sorgfalt eines sorgfältigen Kaufmanns nicht vermieden werden können.
Die Haftung von Mola et Fils bei Warenverlust ist auf die Höhe des Transportpreises des transportierten Pakets beschränkt.
Für Produkte, die beim Versand oder Empfang vom Zoll beschlagnahmt werden, liegt keine Verantwortung bei Mola et Fils. In diesem Fall werden keine Kosten erstattet!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden behördlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen ist es möglich, dass die Zustellung des von Ihnen bestellten Transports beeinträchtigt wird.
Mola et fils ist von jeglicher Verpflichtung befreit, wenn der Kunde eine der oben genannten Grundlagen nicht einhält. Sämtliche Kosten einer rechtlichen Verfolgung bei Nichteinhaltung der Transportvorschriften tragen der Absender und der Empfänger.